Bist auch Du von SCHUFA Datenschutzverstößen betroffen?

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DSGVO Artikel 82: Haftung und Recht auf Schadensersatz

Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen die Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.

Anlasslose Weitergabe Deiner positiven Mobilfunkdaten an die Schufa und andere Auskunfteien.

Die unerlaubte Datenweitergabe von Mobilfunkanbietern an die Schufa hat in Deutschland zu erheblichen rechtlichen Auseinandersetzungen geführt.
Dabei wurden Informationen über die Anzahl und Art von Mobilfunkverträgen und die Pünktlichkeit von Zahlungen – ohne explizite Einwilligung der Kunden an die Schufa übermittelt. Dies wurde von verschiedenen Gerichten als rechtswidrig eingestuft.

Hier alle Infos

Bist Du auch betroffen?

Bis zu 10.000 Euro erwartbar.

Tausenden Verbraucher wehren sich bereits.

Und so sehen die Schritte aus:

Erfahre, ob Deine Daten betroffen sind
Wir prüfen Deine Ansprüche gegen den Mobilfunkanbieter und alle Auskunfteien.
Vor Gericht setzen wir Deine Ansprüche durch!
Sobald wir Deinen Schadensersatz erstritten haben, veranlassen wir die Zahlung an Dich.
Jetzt ohne Kostenrisiko Ansprüche gegen alle Beteiligten prüfen lassen

Wichtige Fragen und Antworten

Worum geht es?

Nach Untersuchungen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen haben verschiedene deutsche Mobilfunkunternehmen Informationen über Vertragsabschlüsse ihrer Kunden – sogenannte Positivdaten – an die Kreditauskunftei SCHUFA und auch andere Auskunfteien und Unternehmen weitergeleitet, ohne dafür eine explizite Zustimmung der betroffenen Kunden einzuholen. Positivdaten beziehen sich in diesem Zusammenhang auf Informationen, die keinen direkten Bezug zu Zahlungsverhalten oder -ausfällen haben, können aber dennoch Einfluss auf die Kreditwürdigkeit der Kunden haben.

In einem richtungsweisenden Urteil hat das Landgericht München festgestellt, dass die Weitergabe solcher Positivdaten ohne ausdrückliches Einverständnis der Kunden nicht zulässig ist. Diese Praxis der Mobilfunkanbieter verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung, da die erforderliche aktive Einwilligung zur Datenübermittlung bei den Kunden nicht eingeholt wurde. Aus dieser Rechtsverletzung ergibt sich ein potenzieller Anspruch auf Schadensersatz, der bis zu 10.000 Euro betragen kann. Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für die Datenschutzpraktiken in der Telekommunikationsbranche haben und betont die Bedeutung des Einholens einer ausdrücklichen Zustimmung vor der Weitergabe persönlicher Daten.

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Woher weiß ich, ob ich Anspruch auf Schadensersatz habe

Zuerst ist zu klären, ob Dein Mobilfunkanbieter Informationen über Dich an die SCHUFA und/oder weitere Auskunfteien bzw. Unternehmen weitergeleitet hat. Jeder Verbraucher hat das Recht, mindestens einmal jährlich unentgeltlich eine Selbstauskunft bei der SCHUFA oder auch einer anderen Auskunftei (wie z.B. CRIF oder Infoscore) einzuholen. Diese Auskunft gibt Aufschluss darüber, ob und welche Daten Dein Mobilfunkanbieter an die SCHUFA (bzw. andere Auskunfteien oder Unternehmen) gemeldet hat.

Wir können diese Auskunft in Deinem Auftrag anfordern und die erhaltenen Informationen sorgfältig analysieren. Zusätzlich können wir Dir dabei helfen, zu verstehen, welche Auswirkungen diese Daten auf Dein SCHUFA-Profil (bzw. Profile bei anderen Auskunfteien) haben könnten. Falls unerlaubte Datenübermittlungen stattgefunden haben, unterstützen wir Dich bei den nächsten Schritten, wie zum Beispiel dem Einlegen von Widerspruch oder der Geltendmachung von Ansprüchen. Es ist wichtig, sich dieser Rechte bewusst zu sein und sie aktiv zu nutzen, um die eigene Datenschutz- und Kreditwürdigkeitssituation zu kontrollieren und zu verbessern.

Was kostet mich der Service?
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, die den Bereich Privatrecht abdeckt,  dann ist der Service für Dich ohne zusätzliche Kosten nutzbar. Wenn Du keine entsprechende Versicherung hast, dann können wir uns ggfls. um eine Prozesskostenfinanzierung kümmern.
Muß ich eine Vollmacht unterschreiben?
Ja, ohne eine von Dir unterschriebene Vollmacht können die uns angeschlossenen Rechtsanwälte nicht rechtswirksam mit den Rechtsschutzversicherern, unseren Prozessgegnern und evtl. eingebundene Prozessfinanzierer zusammenarbeiten. Es entstehen für Dich durch die Unterschrift keine Kosten.
Mit wieviel Schadensersatz darf ich rechnen?
Das ist von Fall zu Fall individuell. Es kann von einem maximalen Schadensersatz von bis zu 10.000 Euro ausgegangen werden.
Hat die Anspruchsdurchsetzung irgendwelche negativen, vertraglichen Konsequenzen?
Nein.
Wenn ich nicht rechtsschutzversichert bin?
Auch hier lassen wir Dich nicht im Regen stehen, wir „parken“ Dich und versuchen für Dich über Prozessfinanzierer das Beste herauszuholen. Wir brauchen aber zum Zwecke der Prüfung Deine E-Mail-Adresse und Deine Mobilfunknummer.

Wusstest Du eigentlich,

dass die SCHUFA ein ganz normales Unternehmen ist und keine staatliche Einrichtung? Die machen viel Geld mit Deinen Daten und erfüllen keine staatlichen Aufgaben. Ursprünglich war es ein Verein, der seine Mitglieder schützen wollte. Zuerst waren das Banken und Versicherungen, später kamen die Telekommunikationsriesen dazu.

Analog hierzu ist auch die Weitergabe der Daten an Auskunfteien wie die CRIF, Infoscore u.a. nicht rechtmäßig.
Die CRIF ist ein italienisches Unternehmen, eine Art Mini-SCHUFA, die still und heimlich Daten sammelt und verkauft bzw. für ihr Direktmarketing nutzt. Die CRIF bildet auch einen Score über Dich und gibt diesen an Interessenten weiter. Du landest bei CRIF genauso wie bei der SCHUFA über Dein Telekommunikationsunternehmen.

Deshalb: Bleib wachsam und sichere Dir mit uns Deinen Schadensersatz.